
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Keinerlei Daten aus diesen Seiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der OVZ kommerziell verwendet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die OVZ Partnerschaft der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH (nachfolgend OVZ)
1. Leistungen
Die OVZ übernimmt im Rahmen dieses Vertrages Koordinierungsfunktionen und Vermittlungstätigkeiten vorwiegend zwischen Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die OVZ ein reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher Bestandteil dieses Vertrages ist.
2. Vergütung
Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die OVZ eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter Voraussetzungen Vertragsbestandteil wird:
Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der OVZ zugegangen sein muß. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des kommenden Vertragsjahres, das auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die OVZ verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
3. Zahlungen
Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug.
4. Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung durch den Vertragspartner bestehen gegen die OVZ keine anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Unberechtigte Weitervermittlung
Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis der OVZ Informationen und Aufträge, die er von der OVZ erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch Vertragspartner der OVZ, an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und Aufträgen an andere Vertragspartner, die OVZ stets als Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen Betrag in Höhe von Euro 2.500,--. Darüber hinaus ist die OVZ zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
6. Verjährung
Ansprüche von Vertragspartnern, die Kaufleute sind und nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, verjähren in drei Monaten. Im übrigen beträgt die Verjährungsfrist sechs Monate.
7. Haftungsausschluss
Die OVZ zeichnet sich außer für grobes Verschulden und Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. Im dem Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, daß ein Dritter, an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle Falschinformationen keine Haftung übernehmen.
8. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht der Niederlassung der OVZ zuständig.
9. Zum Thema Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 wurde gerichtlich entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster dieser Seiten erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die OVZ sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten auf ihrer Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage der OVZ angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier angemeldeten Banner und Links führen.
Bewertungssystem der OVZ
Grundsatz
Die OVZ greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch die OVZ weder verändert noch entfernt.
Erläuterungen zu diesem Grundsatz
Das OVZ-Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, Vermittlungen, die sie über die OVZ abgeschlossen haben zu bewerten und kurze Kommentare bei schlechten Benotungen abzugeben.
Die Bewertungen sollen ein aussagekräftiges Bild der Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Hierfür ist es notwendig dass sich die angeschlossenen Partner im Anschluss an die durchgeführte Fahrt etc. gegenseitig bewerten.
In das Bewertungssystem fliessen sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen ein, die OVZ-Partner miteinander gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sie für zutreffend und gerechtfertigt halten, ist allein die bestimmte zu bewertende Fahrt und keine andere vorherige Zusammenarbeit!
Änderungen durch Dritte würden regelmäßig zu einer Verfälschung der verfügbaren Bewertungsinformationen führen. Daher greift die OVZ grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für:
Wenn Sie der Auffassung sind dass eine der oben aufgeführten Ausnahmen vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Angabe
an die OVZ Heidelberg GmbH info@ovz.de. Die OVZ wird dann prüfen, ob eine der Ausnahmen vorliegt.
Hinweis
Die OVZ Heidelberg GmbH behält sich vor zu entscheiden ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt, die Anforderungen für eine Löschung erfüllt sind und eine Bewertung daraufhin entfernt werden kann.
Links
Generell freuen wir uns natürlich über jeden Link, der auf unsere Homepage verweist.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit, des Urherberrechts, sowie möglicher Struktur- oder Namensänderungen an Dateien bitten wir Sie jedoch folgende Richtlinien zu beachten:
URL
Als Zieladresse eines Links auf unsere Seiten ist immer die Adresse der Homepage anzugeben: http://www.ovz.de.
Wenn Sie auf eine andere Seite aus unserem Angebot verweisen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsleitung in Verbindung.
Identität
Aus dem Text, von dem der Link ausgeht, muss hervorgehen, dass es sich um Dienstleistungen der OVZ Heidelberg GmbH handelt. Geht der Link von einer Grafik aus, darf ausschliesslich unser Logo verwendet werden.
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| Grafik | <a href="http://www.ovz.de"> <img src="http://www.ovz.de/site_media/img/ovzlogo.gif" alt="OVZ Heidelberg GmbH"> </a> |