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| Allgemeine Nutzungsbedingungen |
Keinerlei Daten aus diesen Seiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der OVZ kommerziell verwendet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die OVZ Partnerschaft der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH (nachfolgend OVZ)
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| 1. Leistungen |
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Die OVZ übernimmt im Rahmen dieses Vertrages
Koordinierungsfunktionen und Vermittlungstätigkeiten vorwiegend zwischen
Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von
Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die OVZ ein
reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher
Bestandteil dieses Vertrages ist.
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| 2. Vergütung |
Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren
seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die OVZ eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter
Voraussetzungen Vertragsbestandteil wird:
Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die
Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu
widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der OVZ
zugegangen sein muß. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des
kommenden Vertragsjahres, das auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die OVZ verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der
Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
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| 3. Zahlungen |
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Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach
Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der
Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne
weitere Mahnung in Verzug.
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| 4. Kündigung |
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Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung
durch den Vertragspartner bestehen gegen die OVZ keine
anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum
gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur
fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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| 5. Unberechtigte Weitervermittlung |
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Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis
der OVZ Informationen und Aufträge, die er von der OVZ erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch
Vertragspartner der OVZ, an Dritte weiterzugeben. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und
Aufträgen an andere Vertragspartner, die OVZ stets als
Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser
Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des
Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen
Betrag in Höhe von DM 5000. Darüber hinaus ist die OVZ zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
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| 6. Verjährung |
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Ansprüche von Vertragspartnern, die Kaufleute sind und nicht zu den in § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, verjähren in drei Monaten. Im übrigen beträgt
die Verjährungsfrist sechs Monate.
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| 7. Haftungsausschluss |
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Die OVZ zeichnet sich außer für grobes Verschulden und
Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. Im dem
Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter,
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit
der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem
Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, daß ein Dritter,
an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht
fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter
abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle
Falschinformationen keine Haftung übernehmen.
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| 8. Gerichtsstand |
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Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden
zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht der Niederlassung
der OVZ zuständig.
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| 9. Zum Thema Links |
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 wurde gerichtlich entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf.
mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im
Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster dieser Seiten
erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und
die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die OVZ sich
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten auf
ihrer Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese
Erklärung gilt für alle auf der Homepage der OVZ angezeigten Links und für
alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier angemeldeten Banner und
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| Links |
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Generell freuen wir uns natürlich über jeden Link, der auf unsere Homepage verweist.
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Als Zieladresse eines Links auf unsere Seiten ist immer die Adresse der Homepage anzugeben: http://www.ovz.de. Wenn Sie auf eine andere Seite aus unserem Angebot verweisen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsleitung in Verbindung.
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| Identität |
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<a href="http://www.ovz.de" target="_parent"> <span style="font-family: arial; font-size: 14px; color: #000000">O<span style="color: #c50038">V</span>Z Heidelberg GmbH</span> </a> |
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