| Allgemeine Nutzungsbedingungen |
Keinerlei Daten aus diesen Seiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der OVZ kommerziell verwendet werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die OVZ Partnerschaft der OVZ Omnibus Vermittlungs Zentrale Heidelberg GmbH (nachfolgend OVZ)
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| 1. Leistungen |
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Die OVZ übernimmt im Rahmen dieses Vertrages
Koordinierungsfunktionen und Vermittlungstätigkeiten vorwiegend zwischen
Personenbeförderungsunternehmen und trägt damit zur optimalen Auslastung von
Buskapazitäten bei. Darüber hinaus stellt die OVZ ein
reichhaltiges Serviceangebot zur Verfügung, welches jedoch nicht verbindlicher
Bestandteil dieses Vertrages ist.
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| 2. Vergütung |
Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt zunächst für die Dauer von zwei Jahren
seit Vertragsschluss verbindlich. In Abständen von zwei Jahren behält sich jedoch die OVZ eine 8,5% nicht übersteigende Preisanpassung vor, die unter
Voraussetzungen Vertragsbestandteil wird:
Dem Vertragspartner wird die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt. Er erhält sodann die
Gelegenheit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen der Preiserhöhung schriftlich zu
widersprechen, wobei der Widerspruch innerhalb der Frist der OVZ
zugegangen sein muß. Geht der Widerspruch nicht fristgerecht ein, so gilt mit Beginn des
kommenden Vertragsjahres, das auf die Preiserhöhung folgt, der neue Preis. Die OVZ verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Beginn der
Widerspruchsfrist auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
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| 3. Zahlungen |
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Zahlungen müssen innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach
Rechnungsstellung erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Tag der
Überweisung an. Ist der Vertragspartner Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden zählt, so kommt er nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne
weitere Mahnung in Verzug.
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| 4. Kündigung |
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Der Vertrag kann von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden. Für den Fall der Kündigung
durch den Vertragspartner bestehen gegen die OVZ keine
anteiligen Rückforderungsansprüche bzgl. solcher Vergütungen, die für einen Zeitraum
gezahlt wurden, der zum Zeitpunkt der Kündigung ein Jahr unterschreitet. Das Recht zur
fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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| 5. Unberechtigte Weitervermittlung |
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Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis
der OVZ Informationen und Aufträge, die er von der OVZ erhalten hat, sei es unmittelbar oder mittelbar durch
Vertragspartner der OVZ, an Dritte weiterzugeben. Der
Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle der Weitergabe von Informationen und
Aufträgen an andere Vertragspartner, die OVZ stets als
Informations- oder Auftragsquelle zu benennen. Handelt der Vertragspartner dieser
Verpflichtung zuwider, so zahlt er als Vertragsstrafe für jeden Einzelfall des
Pflichtverstoßes und unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges einen
Betrag in Höhe von Euro 2.500,--. Darüber hinaus ist die OVZ zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
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| 6. Verjährung |
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Ansprüche von Vertragspartnern, die Kaufleute sind und nicht zu den in § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, verjähren in drei Monaten. Im übrigen beträgt
die Verjährungsfrist sechs Monate.
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| 7. Haftungsausschluss |
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Die OVZ zeichnet sich außer für grobes Verschulden und
Vorsatz von jeglicher Haftung - insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - frei. Im dem
Haftungsausschluss sind die OVZ, deren Organe, Mitarbeiter,
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Dritte, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit
der OVZ für diese tätig werden, eingeschlossen. Sollte dem
Vertragspartner im Rahmen eines Auftrages ein Schaden dadurch entstehen, daß ein Dritter,
an den Aufträge vermittelt wurden, die ihm übertragene Leistung nicht oder nicht
fehlerfrei erbringt, so haftet die OVZ nicht. Die OVZ ist in ihrer Tätigkeit im wesentlichen von den Zusagen Dritter
abhängig. Aus diesem Grund kann die OVZ für eventuelle
Falschinformationen keine Haftung übernehmen.
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| 8. Gerichtsstand |
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Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden
zählt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist als Gerichtsstand ausschließlich das Gericht der Niederlassung
der OVZ zuständig.
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| 9. Zum Thema Links |
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 wurde gerichtlich entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf.
mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch
verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im
Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Der Webmaster dieser Seiten
erklärt ausdrücklich, dass er keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und
die Inhalte der gelinkten Seiten hat. Deshalb distanziert die OVZ sich
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkter Seiten auf
ihrer Homepage und macht sich deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese
Erklärung gilt für alle auf der Homepage der OVZ angezeigten Links und für
alle Inhalte der Seiten, zu denen die hier angemeldeten Banner und
Links führen.
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Bewertungssystem der OVZ
Grundsatz
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Die OVZ greift grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein. Abgegebene Bewertungen werden durch die OVZ weder verändert noch entfernt.
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Erläuterungen zu diesem Grundsatz
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Das OVZ-Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, Vermittlungen, die sie über die OVZ abgeschlossen haben zu bewerten und kurze Kommentare bei schlechten Benotungen abzugeben.
Die Bewertungen sollen ein aussagekräftiges Bild der Vertrauenswürdigkeit der Mitglieder wiedergeben. Hierfür ist es notwendig dass sich die angeschlossenen Partner im Anschluss an die durchgeführte Fahrt etc. gegenseitig bewerten.
In das Bewertungssystem fliessen sowohl die positiven als auch die negativen Erfahrungen ein, die OVZ-Partner miteinander gemacht haben. Grundlage für die Entscheidung der Mitglieder, welche Bewertung sie für zutreffend und gerechtfertigt halten, ist allein die bestimmte zu bewertende Fahrt und keine andere vorherige Zusammenarbeit!
Änderungen durch Dritte würden regelmäßig zu einer Verfälschung der verfügbaren Bewertungsinformationen führen. Daher greift die OVZ grundsätzlich nicht in das Bewertungssystem ein.
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Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten für:
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- Bewertungen, die aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden müssen
- Bewertungen, die aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Vertragsparteien entfernt werden sollen
- Bewertungen mit vulgärem, obszönem, rassistischem oder im strafrechtlichem Sinn offensichtlich beleidigendem Inhalt
- Bewertungen, die vertrauliche Daten oder Informationen enthalten
- Bewertungen, die Links oder Scripts enthalten
- Bewertungen, die sich offensichtlich nicht auf die Transaktion beziehen, für die sie hinterlassen wurden
- Negative unzutreffende Bewertungen, die als so genannte Rachebewertungen von OVZ-Partnern abgegeben wurden, die ihrer eigenen vertraglichen Hauptleistungsverpflichtung (Zahlung oder Lieferung) gegenüber der OVZ schuldhaft nicht nachgekommen sind.
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Wenn Sie der Auffassung sind dass eine der oben aufgeführten Ausnahmen vorliegt, wenden Sie sich bitte unter Angabe
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- der eigenen Mitgliedsnummer,
- des Mitgliedsnamens des Partners,
- der Codenr. oder des Fahrauftrags (Abfahrts- und oder Zielort) auf die/den sich die Bewertung bezieht,
- welche der oben angeführten Ausnahmen vorliegt und
- einer Begründung, warum eine der oben angeführten Ausnahmen vorliegt,
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an die OVZ Heidelberg GmbH info@ovz.de. Die OVZ wird dann prüfen, ob eine der Ausnahmen vorliegt.
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Hinweis
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Die OVZ Heidelberg GmbH behält sich vor zu entscheiden ob ein Ausnahmetatbestand vorliegt, die Anforderungen für eine Löschung erfüllt sind und eine Bewertung daraufhin entfernt werden kann.
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| Links |
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Generell freuen wir uns natürlich über jeden Link, der auf unsere Homepage verweist.
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Aus Gründen der Übersichtlichkeit, des Urherberrechts, sowie möglicher Struktur- oder Namensänderungen an Dateien bitten wir Sie jedoch folgende Richtlinien zu beachten:
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| URL |
Als Zieladresse eines Links auf unsere Seiten ist immer die Adresse der Homepage anzugeben: http://www.ovz.de. Wenn Sie auf eine andere Seite aus unserem Angebot verweisen möchten, setzen Sie sich bitte mit unserer Geschäftsleitung in Verbindung.
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| Identität |
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Aus dem Text, von dem der Link ausgeht, muss hervorgehen, dass es sich um Dienstleistungen der OVZ Heidelberg GmbH handelt. Geht der Link von einer Grafik aus, darf ausschliesslich unser Logo verwendet werden.
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| Beispiel (html-Quelltext) |
| Text |
<a href="http://www.ovz.de" target="_parent"> <span style="font-family: arial; font-size: 14px; color: #000000">O<span style="color: #c50038">V</span>Z Heidelberg GmbH</span> </a> |
| Grafik |
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